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Zeitarbeit ist salonfähig geworden

Es gibt viele Gründe, die zur Zeitarbeit führen. Und das muss nicht immer ein „Notfall“ sein, sowohl aus Arbeitnehmer- wie aus Arbeitgebersicht. Denn Zeitarbeit ist salonfähig geworden. Sie hat sich vom Stiefkind des Arbeitsmarktes zu einem Instrument für Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen gemausert.

Zeitarbeit gibt den Unternehmen, die Zeitarbeiter entleihen, Handlungsspielraum und Flexibilität in der Personalplanung. Personelle Engpässe können durch Auftragsspitzen, saisonale Anforderungen, Termindruck von außen oder Mitarbeiterausfälle entstehen, die mehr oder weniger kurzfristig sind wie etwa Krankheit, Urlaub oder Mutterschutz. Zeitarbeitsunternehmen bieten praktikable Lösungen für diese Zeitspannen und unterstützen die Unternehmen dadurch bei der Sicherung eigener Arbeitsplätze. Häufig gehen Entleiharbeitsverhältnisse auch in spätere Festanstellungen über.

Arbeit auf Zeit

Den Unternehmen stehen über die Personaldienstleister motivierte und qualifizierte Arbeitnehmer zur Verfügung, die für flexible Einsätze bereit sind. Schon bei der Suche nach einem passenden Mitarbeiter kommen die Vorteile durch den Personaldienstleister zum Tragen. Das Unternehmen formuliert lediglich seinen Bedarf, die Suche und Vorauswahl erfolgt über die Zeitarbeitsfirma. Das Unternehmen hat keinerlei Vorleistung zu erbringen. In punkto Personalkosten zahlt der Unternehmer lediglich für die erbrachte Leistung seines Mitarbeiters, die üblichen Arbeitgeberpflichten wie Urlaubsentgelt, Lohnfortzahlung etc sind Part der Zeitarbeitsfirma. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit, einen so gewonnenen Mitarbeiter später in eine Festanstellung zu übernehmen. Vermittlungsorientierte Zeitarbeitsunternehmen, wie die DEKRA Arbeit, unterstützen diesen Weg ganz gezielt.

Flexible Einsatzbereiche

Personaldienstleister schaffen zusätzliche Stellen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Über die Hälfte der Arbeitnehmer kommen aus der Beschäftigungslosigkeit, teilweise wurden sie durch eine Kündigung überrascht und haben beim Zeitarbeitsunternehmen bessere Chancen, zeitnah unterzukommen. Dies gilt insbesondere auch für ältere Arbeitssuchende. Aber auch wer z.B. eine Lücke bis zum angestrebten Arbeitsverhältnis zu überbrücken hat, während der Semesterferien arbeiten möchte oder einfach Erfahrungen in unterschiedlichen Firmen anstrebt, findet oft den Weg zum Personaldienstleister. Ebenso nutzen Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger die Chancen der Zeitarbeit. Der Arbeitnehmer ist bei der Zeitarbeitsfirma unter Vertrag und somit auch in Zeiten finanziell abgesichert, in denen er nicht tatsächlich in einem Entleihunternehmen beschäftigt ist. In dieser Zeit muss er für den Personaldienstleister ständig erreichbar sein.

Die Bedingungen für eine Beschäftigung bei einem Zeitarbeitsunternehmen und der Überlassung in eine Entleihfirma sind in den üblichen Arbeitsrechtsbestimmungen und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgeschrieben. Hier wird zum Schutz des Arbeitnehmers ein klarer Rahmen vorgegeben. Basierend auf den Empfehlungen der so genannten Hartz-Kommission wurde das AÜG mit Wirkung zum 1. Januar 2004 in einigen Punkten reformiert.

Wer sich für Zeitarbeit interessiert, sollte sich auf jeden Fall mit Möglichkeiten und Bestimmungen auseinandersetzen und seine persönliche Entscheidung treffen. Arbeitnehmer beispielsweise sollten sich darüber im klaren sein, dass verschiedene Arbeitsplätze auch wechselnde Kollegen mit sich bringen und ein hohes Maß an Flexibilität gefragt ist.

Übernahme in die Festanstellung

Entleihfirmen müssen sich zunächst auf die Kompetenz des Personaldienstleisters verlassen, der den passenden Zeitarbeitnehmer für den zu besetzenden Arbeitsplatz ausfindig macht. Unabdingbar ist deshalb ein klares Profil von Arbeitsplatz und gesuchtem Mitarbeiter. Wer generell an einer späteren Übernahme des so gewonnenen Mitarbeiters interessiert ist, sollte dies optimalerweise schon im Vorfeld signalisieren und sich direkt an einen vermittlungsorientierten Personaldienstleister wenden.


 

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